Grundlagen zum Lieferkettengesetz – Teil II
Ab dem 01.01.24 müssen wir (genau wie viele anderen Unternehmen in Deutschland) das Lieferkettengesetz erfüllen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den globalen Lieferketten.
Künftig sind wir verpflichtet, sowohl unsere eigenen Aktivitäten als auch die unserer unmittelbaren und weiterer mittelbarer Zulieferer zu kontrollieren und gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) offenzulegen.
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